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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. SoundContact tritt im gegenseitigen Einvernehmen beim Veranstalter auf.
2. SoundContact stellt eine Beschallungsanlage, Tonträger und eine Lichtanlage
nach Absprache zur Verfügung.
3. Der Veranstalter bestätigt, bei Vertragsabschluss über die Art der Veranstaltung, die Darbietung und die zu erbringende Leistung informiert zu sein und ist deshalb nicht berechtigt, eigenmächtig Honorarkürzungen vorzunehmen.
4. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Honorar unmittelbar nach der Veranstaltung in bar
auszuzahlen oder, nach Absprache es bis spätestens 10 Werktage nach der Veranstaltung zu überweisen.
5. Alle GEMA-Gebühren werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
6. Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine
behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, notwendige Zustimmungen und Genehmigungen hat er eingeholt.
7. Der Veranstalter haftet für Schäden an der DJ-Ausrüstung (Musikanlage, Lichtanlage,
Tonträger u.a.), die durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
8. Für den Fall, dass SoundContact aus Gründen, die sie nicht zu verantworten haben, nicht
auftreten können, wird – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht -, versucht entsprechenden Ersatz
zu finden. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
9. Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter, werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 20%, Rücktritt 19 bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 40%, Rücktritt ab 9 Tage vor der Veranstaltung: 60%
10. SoundContact haben den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters Folge zu leisten.
Ansonsten sind sie in der Gestaltung des Programms, auch Dritten gegenüber, frei.
11. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
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